Logo Kanton Zug

14.04.2025, Zug | Vernehmlassung Kanton Zug

Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG) vom 29. Januar 1981 (BGS 152.3)

Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, die Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG) vom 29. Januar 1981 (BGS 152.3) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden und Parteien sind eingeladen, bis zum 30. Juni 2025, zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Kontakt

Rechtsdienst

Kontaktformular
Seestrasse 2
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen