18.08.2026, Antwort des Regierungsrats
21.464 s Pa. Iv. Zopfi. Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Komissionsmitglieder
Mit Schreiben vom 6. Mai 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 27. August 2026 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir zur Vorlage gerne Stellung.
Details siehe Download.