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18.08.2026, Antwort des Regierungsrats

Änderung des Obligationenrechts (Stimmrechtsberater)

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 13. Mai 2026 wurden die Kantone eingeladen, zur Änderung des Obligationenrechts (Stimmrechtsberater) eine Stellungnahme einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:

Wir begrüssen die geplante Gesetzesänderung. Die neue Regelung zur Transparenz bei allfälligen Interessenkonflikten von Stimmrechtsberatern ist zweckmässig und schlank gehalten. Insbesondere wurde darauf verzichtet, die Tätigkeiten der Stimmrechtsberater umfassend zu regeln, was aus unserer Sicht passend ist.

Details siehe Download.

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