18.08.2026, Antwort des Regierungsrats
Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Mit Schreiben vom 5. Juni 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, eine Vernehmlassung einzureichen. Gerne nimmt der Zuger Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:
Antrag: Der Kanton Zug unterstützt die beabsichtigte Modernisierung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG).
Bei der Einführung eines allfälligen Produktepassregisters ist darauf zu achten, dass die Gebühren, welche die Wirtschaft zu finanzieren hat, moderat ausgestaltet werden.
Begründung siehe Download.