18.08.2026, Antwort des Regierungsrats
Finanzausgleich 2027 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. Juni 2026 hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zur Anhörung in rubrizierter Angelegenheit bis am 24. August 2026 eingeladen.
Die Zuger Steuerzahlen in den uns vorliegenden Berechnungen der EFV haben wir geprüft, insbesondere jene für das neu hinzugekommene Bemessungsjahr 2023. Die für den Kanton Zug aufgeführten Steuerzahlen sind nachvollziehbar. Dies gilt auch für die Datenmeldungen von ehemals privilegiert besteuerten juristischen Personen. Wir haben auch ein Auge auf die Steuerzahlen der anderen Kantone geworfen, dies aber lediglich im Sinne einer groben Plausibilisierung, weil wir von jenen Kantonen keine Detailzahlen kennen. Auch die für die anderen Kantone aufgeführten Steuerzahlen erscheinen uns soweit stimmig. Ansonsten haben wir keine besonderen Feststellungen gemacht, das heisst der Bericht und die Zahlen der EFV scheinen uns aus steuerlicher Sicht glaubhaft.
Details siehe Download.