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29.09.2026, Antwort des Regierungsrats

Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit Schreiben vom 19. Juni 2026 haben Sie uns eingeladen, bis zum 12. Oktober 2026 zur Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer (VStV), über die Stempelabgaben (StV), über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften (DBA-Entlastungsverordnung) und zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (USA-Entlastungsverordnung) Stellung zu nehmen. Der Kanton Zug dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich wie folgt:

Antrag

Den Änderungen der VStV und der StV, der Totalrevision der DBA-Entlastungsverordnung und der Änderung der USA-Entlastungsverordnung sei zuzustimmen.

Begründung siehe Download.

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