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15.09.2026, Zug | Antwort des Regierungsrats

Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung der Motion 24.3202 Candinas Martin)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. Juni 2026 wurden die Kantonsregierungen eingeladen, eine Vernehmlassung einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat des Kantons Zug wie folgt Stellung:

Wir begrüssen die Vorlage. Die vorgeschlagene Erweiterung des bisherigen Art. 11 Abs. 1 BGSA ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie den Handelsregister- und Konkursämtern. 

Details siehe Download.

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