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15.09.2026, Antwort des Regierungsrats

Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 19. Juni 2026 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung des Energiegesetzes, Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936), Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit und äussern uns dazu.

Details siehe Download.

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