29.09.2026, Antwort des Regierungsrats
Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 19. Juni 2026 haben Sie uns eingeladen, bis zum 12. Oktober 2026 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) Stellung zu nehmen. Der Kanton Zug dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich wie folgt:
Anträge
- Der Änderung des MWSTG sei zuzustimmen.
- Der Änderung des StG sei zuzustimmen.
- Im erläuternden Bericht seien die Liquiditäts- und Zinseffekte der Öffnung der jährlichen Abrechnung für umsatzstarke Unternehmen zu quantifizieren. Es sei zu prüfen, ob Nachzahlungen gemäss Jahresabrechnung bei erheblicher Unterdeckung der Raten zu verzinsen sind.
Begründung siehe Download.