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29.09.2026, Antwort des Regierungsrats

Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. Juni 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 16. Oktober 2026 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir zur Vorlage gerne Stellung.

Details siehe Download.

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