Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Art. 6 geregelt. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind".

Gesundheitsschutz

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