Ladenöffnungszeiten

Sie wollen wissen, wann die Verkaufsgeschäfte im Kanton Zug geöffnet sind?

Regelung

Verkaufsgeschäfte dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sein. An öffentlichen Ruhetagen (Sonntage und Feiertage) müssen sie geschlossen bleiben. An diesen Tagen gelten zudem zusätzliche Bestimmungen zur Einhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung.

Gesetzgebung

Vollzug

Der Vollzug des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ist den Zuger Gemeinden übertragen.

Kontakt

Volkswirtschaftsdirektion

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Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Donnerstag


Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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