Ladenöffnungszeiten
Sie wollen wissen, wann die Verkaufsgeschäfte im Kanton Zug geöffnet sind?
Regelung
Verkaufsgeschäfte dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sein. An öffentlichen Ruhetagen (Sonntage und Feiertage) müssen sie geschlossen bleiben. An diesen Tagen gelten zudem zusätzliche Bestimmungen zur Einhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung.
Gesetzgebung
Vollzug
Der Vollzug des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ist den Zuger Gemeinden übertragen.
Kontakt
Volkswirtschaftsdirektion
Aabachstrasse 5
6301 Zug
6301 Zug
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
geschlossen
BLOP