Arbeitskräfte EU/EFTA

EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen neben der geografischen Mobilität auch die volle berufliche Mobilität. Sie haben somit das Recht, jederzeit eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen. Es bestehen folgende Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit:

Bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wird die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (Entsandte oder Selbständige) für bis zu 90 effektiven Arbeitstage pro Kalenderjahr liberalisiert. Es besteht lediglich eine Meldepflicht.

Entsendungen über 90 Tage

Das Gesuchsformular muss mindestens 14 Tage vor Arbeitsantritt eingereicht werden. Bewilligungen sind für Ausnahmefälle vorbehalten. Projekte müssen von erheblicher Tragweite, zeitlicher Befristung und mit ausschliesslichem Bezug zum Kanton Zug sein.

D1: Dienstleistungserbringer/Entsandte für Arbeitseinsätze über 90 Tage pro Kalenderjahr

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte

Kontaktformular
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Donnerstag


Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen