EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen neben der geografischen Mobilität auch die volle berufliche Mobilität. Sie haben somit das Recht, jederzeit eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen. Es bestehen folgende Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit:

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Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte

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