Bestätigungen aus dem Handelsregister in Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Italienisch) bestellen.

Bestätigungen in Fremdsprache

Auf Basis des Handelsregisterauszugs können wir einen einfachen Existenznachweis in englischer, französischer oder italienischer Sprache ausstellen. 

Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zum fremdsprachigen Existenznachweis, das den Inhalt dieser Bestätigung und die Gebühren erklärt.

Fremdsprachige Bestätigungen müssen Sie in jedem Fall schriftlich oder via E-Mail bestellen. Da wir etwas Zeit benötigen, um diese Bestätigungen anzufertigen, ist es nicht möglich, eine Bestätigung am Schalter zu bestellen und dann gleich mitzunehmen.

Falls Dokumente mit einer Apostille/Legalisation durch die Staatskanzlei versehen werden müssen, so geben Sie bei der Bestellung bitte das Bestimmungsland der Dokumente bekannt.

Kontakt

Handelsregisteramt

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