Einbürgerungs-Gesuch
Laufblatt für Vorgänge bei Amtsstellen
Einbürgerungs-Gesuch
Für das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung erhalten Sie beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug ein Laufblatt. Mit dem Laufblatt muss bei verschiedenen Amtsstellen eine Bestätigung eingeholt werden, unter anderem auch beim Konkursamt.
Die gesuchstellende Person muss sich am Schalter des Konkursamts zwingend mittels Ausweis (Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis) ausweisen.
Die Gebühr der konkursamtlichen Bestätigung beträgt CHF 9.00, welche direkt vor Ort bezahlt werden muss.
Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.
Kontakt
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr:
Vom Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 bleibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.