07.08.2026, Medienmitteilung
098 / Kanton Zug: Selbstunfälle mit Zweirädern
Im Kanton Zug kam es zu mehreren Selbstunfällen mit Zweirädern. In allen drei Fällen wurden Personen jeweils erheblich verletzt und mussten ins Spital eingeliefert werden. In einem Fall ergab die durchgeführte Atemalkoholmessung einen Wert von 0.65 mg/l.
Am späten Donnerstagnachmittag (6. August 2026) um rund 16:20 Uhr stürzte ein 30-jähriger Mountainbike-Fahrer auf dem Zugerbergtrail. Er verletzte sich dabei erheblich. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ) konnte den Verletzten bergen und anschliessend wurde er durch den Rettungsdienst Zug ins Spital transportiert.
Rund zweieinhalb Stunden später ereignete sich auf der Verzweigung zwischen der Vorderbergstrasse und Unterweid in Walchwil ein weiterer Selbstunfall mit einem Fahrrad. Gegen 18:50 Uhr kam eine 35-jährige Fahrradlenkerin mutmasslich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf Rollsplit ins Rutschen, stürzte und verletzte sich in der Folge erheblich. Sie wurde mit dem Rettungsdienst Zug ins Spital transportiert.
Gegen 22:00 Uhr kam es schliesslich auf der Burgstrasse zwischen Rotkreuz und Hünenberg zu einem Selbstunfall mit einem E-Trottinett. Eine 66-Jährige stürzte aus noch unbekannten Gründen mit dem Zweirad zu Boden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Drittpersonen fanden die Verletzte auf und informierten den Notruf. Die E-Trottinett-Lenkerin wurde durch den Rettungsdienst Zug ins Spital gebracht. Bei ihr wurde eine Atemalkoholmessung durchgeführt, welche einen Wert von 0.65 mg/l ergab.
Wer fährt, trinkt nicht
Auch auf dem Fahrrad, dem E-Trottinett oder dem E-Scooter gilt: Wer fährt, trinkt nicht. Alkohol beeinträchtigt bereits in kleinen Mengen die Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Genau wie bei motorisierten Fahrzeugen haben Übertretungen strafrechtliche Konsequenzen. Wer Alkohol konsumieren möchte, sollte deshalb vorab eine sichere Heimreise planen und nicht selbst fahren.