06.11.2026, Medienmitteilung
129 / Menzingen: Mit 105 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs
Die Zuger Polizei hat einen Autofahrer ermittelt, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der 23-Jährige überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h und muss sich wegen eines Raserdelikts vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Am Montagabend (2. November 2026), gegen 22:15 Uhr, hat eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Cholrainstrasse in Edlibach ein Auto registriert, das in Fahrtrichtung Schmidtli mit einer Netto-Geschwindigkeit von 105 km/h unterwegs war. Der Lenker überschritt somit die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 Stundenkilometer.
Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Fahrer um einen 23-jährigen Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Zug handelt. Er zeigte sich in der Befragung geständig. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.
Aufgrund der begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um ein Raserdelikt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat daher ein Strafverfahren eröffnet.