Lehrmittel unterstützen die Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen in ihrem systematischen Kompetenzaufbau gemäss Lehrplan 21.

Lehrmittelbestellung

Die offiziellen Lehrmittel können von den Zuger Schulen über den Webshop bei der Lehrmittelzentrale bestellt werden. Der Webshop bildet das Lehrmittelverzeichnis und damit alle bestellbaren Artikel ab.

 

Die gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen sind für die Freigabe der Bestellungen und die Verteilung der Lehrmittel in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Einstieg in den Webshop
Die Handreichung gibt Hinweise zur Nutzung des Webshops.
Die Handreichung gibt Hinweise zur Nutzung des Webshops.
Hier sind Informationen zum Lehrmittverzeichnis für das Schuljahr 2026-2027.

Lehrmittelzentrale

Die Lehrmittelzentrale des Kantons Zug ist eine Dienstleistungsstelle des Amts für gemeindliche Schulen und agiert als Vertriebs-​ und Auskunftsstelle der offiziellen Lehrmittel. Das Schulgesetz und die dazu gehörenden Verordnungen regeln ihren Auftrag.

 

Von April bis September erfolgen die Verarbeitung und Lieferung der Bestellungen täglich. Ansonsten werden sie jeweils montags und mittwochs bearbeitet.

 

Kontakt: Per E-Mail info.lmz@zg.ch oder Telefon 041 594 29 92

Lehrmittelanträge

Rekorinnen und Rektoren, Schulleitungen sowie Gruppen von Lehrpersonen können Anträge für neue aufzunehmende Lehrmittel an die kantonalen Fachgruppen stellen. Die Fachgruppen können Anträge bei der Lehrmittelkommission einreichen.

Im Leitfaden sind die Zuständigkeiten und Prozesse für Lehrmittelanträge beschrieben.
Antragsformular für die Rektorinnen und Rektoren, Schulleitende oder Gruppen von Lehrpersonen
Antragsformular für die Fachgruppe

Handreichungen

Verbindung zwischen den Entwicklungsorientierten Zugängen und der Fachbereichsstruktur
Vor- und Nachteile des silbenanalytischen Prinzips und des Lautprinzips
Verbindlichkeit beim Einsatz des Lehrmittels «dis donc!» im Zyklus 3