Unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben.

Für die Genehmigung der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge durch die KESB wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben. Diese ist bei der KESB mit Kartenzahlung zu begleichen.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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6301 Zug
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Thursday to Friday
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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

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