Wenn eine schutzbedürftige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann, ist die Unterstützung einer Beistandsperson nötig. Die Aufgaben werden im Einzelfall festgelegt, damit nur so viel staatliche Betreuung wie nötig erfolgt.

Zugseeamtag

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, P. O. Box
6301 Zug
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Monday to Tuesday
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Wednesday
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Thursday to Friday
08:00 - 11:45
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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

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