Wenn eine schutzbedürftige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann, ist die Unterstützung einer Beistandsperson nötig. Die Aufgaben werden im Einzelfall festgelegt, damit nur so viel staatliche Betreuung wie nötig erfolgt.

Zugseeamtag

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
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Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

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Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Telefonnummer
+41 41 594 59 10