Namensänderungen

Wenn Sie Ihren Vor- oder Nachnamen ändern wollen, können Sie dafür ein Gesuch stellen. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt auch eine Namenserklärung abgeben.

Namenserklärung

Sie möchten Ihren Ledignamen (Familiennamen) wiederhaben oder den Namen Ihrer Kinden bestimmen? Dann können Sie mit einer Namenserklärung Ihren Familiennamen oder den Ihrer Kinder beim Zivilstandsamt ändern.

Namensänderung

Jeder hat das Recht, sich privat so zu nennen, wie er möchte. Anders ist das bei amtlichen Kontakten mit Behörden. In diesem Fall muss der gesetzliche Name verwendet werden, wie er im Zivilstandsregister eingetragen ist. Wenn Sie sich mit diesem Namen nicht mehr identifizieren können und ihn ändern möchten, können Sie ein Gesuch um Namensänderung stellen.

Wenn Sie im Kanton Zug wohnen, können Sie eine Namensänderung bei uns beantragen. Wenn Sie ausserhalb wohnen, stellen Sie Ihr Gesuch bitte an die Behörde Ihres Wohnkantons.

Im Ausland richten Sie Ihr Gesuch bitte an die nächstgelegene Schweizer Vertretung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (admin.ch)

Merkblätter und Formulare

Hier finden Sie Merkblätter und Informationen.

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Neugasse 2
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Termin nur nach telefonischer Vereinbarung.