Substitutionstherapie

Für die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln wie Methadon brauchen die Arztpersonen eine entsprechende Bewilligung des Kantonsarztes.

Substitutionstherapie (Methadon)

Bewilligung für die Abgabe von Methadon

Das Gesuchsformular sowie weitere Informationen können über nachstehenden Link direkt bei der zuständigen Kontaktperson für die Methadonabgabe angefordert werden.

Kontaktperson Methadonabgabe

Kontakt

Medizinische Abteilung

Kontaktformular
Gartenstrasse 3
6300 Zug
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geschlossen

Termine nach Vereinbarung

Dossiers

Suchthilfe
Wir befassen uns mit Fragen der strategischen Ausrichtung von Suchthilfe und Prävention. Zudem gewährleisten wir die Koordination der privaten und staatlichen sowie der individuellen und institutionellen Akteure auf dem Gebiet der Suchthilfe.
Detailhandel
Wer Arzneimittel der Abgabekategorien A bis D abgibt, benötigt eine Detailhandelsbewilligung. Apothekerinnen und Apotheker, die unter eigener fachlicher Verantwortung gewerbsmässig tätig sind, benötigen zudem eine Berufsausübungsbewilligung. Die Kantonsapothekerin erteilt diese Bewilligungen.
Arzneimittelbezug
Der Bezug von Arzneimitteln aus dem Grosshandel ist für bestimmte Personen erlaubt. Erfahren Sie mehr über den Bewilligungsstatus, der für den Bezug von Arzneimitteln notwendig ist.