Sollte der sorgeberechtigte Elternteil, der nicht mit dem minderjährigen Kind zusammenwohnt, die Schaltervorsprache wahrnehmen, muss dieser eine ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitbringen.

Einwilliungserklärung

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren müssen durch eine sorgeberechtigte Person begleitet werden. Diese muss sich am Schalter mittels eines gültigen Ausweises Pass/Identitätskarte ausweisen können. Bitte das Formular von der nicht begleitenden, sorgeberechtigten Person vollständig ausfüllen lassen und zusätzlich die Kopie eines gültigen Ausweises mitbringen.

Einwilligungserklärung

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An den Kantonsratssitzungen vom:

  • 28. September 2023
  • 26. Oktober 2023
  • 30. November 2023
  • 01. Dezember 2023
  • 14. Dezember 2023

gelten folgende Öffnungszeiten:

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  • 14:15 - 17:00 Uhr

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