Schiffsführer

Wie werde ich Schiffsführer? Welche Schiffsführer- Kategorien gibt es? Haben Sie Fragen oder Änderungen zum Schiffsführerausweis?

Schiffsführer Ausweis

Kategorien & Mindestalter

Ein Schiffsführerausweis ist erforderlich wenn: 

  • die Antriebsleistung des Motors 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

Gesuch Schiffsführerprüfung

Wenn Sie in der Schweiz Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15m2 fahren möchten, brauchen Sie einen Schiffsführerausweis. Dafür ist eine theoretische und praktische Schiffsführerprüfung erforderlich.

Das Gesuch muss im Kanton eingereicht werden, in dem Sie wohnen.

Sehtest

Der Sehtest wird direkt auf dem Antragsgesuch durch einen Optiker, eine Optikerin/ oder Augenarzt/ärztin ausgefüllt und ist 24 Monate gültig.

Foto / Bildkriterien

Bei jedem Antrag ist ein neues Foto notwendig.
Ein Fotoautomat befindet sich im Strassenverkehrsamt beim Haupteingang.

 

 

Körperhaltung, Gesichtsausdruck, Brillenträger, Kopfbedeckungen etc.

Theorieprüfung

Damit Sie sich zur Theorieprüfung anmelden können, müssen Sie zuerst das Gesuch für den Schiffsführerausweis einreichen. 

Die Theorieprüfung finden beim Strassenverkehrsamt Zug statt. Sie dauert 50 Minuten und besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Bei 180 möglichen Punkten (3 Punkte pro Frage) dürfen Sie maximal 15 Fehlerpunkte machen. Es können mehrere Antworten pro Frage richtig oder falsch sein.

Sie lösen die Prüfung an einem Tablet, wahlweise in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.

Information Schiffsführerausweis Kategorie A und D


Lernmittel

Lernmittel für die Theorieprüfung erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule, im Fachhandel, Internet oder beim Schifffahrtsamt.

Das Lehrbuch «Gute Fahrten auf schweizerischen Gewässern» inkl. Zugangscode zur Lernapplikation kann im Strassenverkehrsamt Zug am Schalter 3 «Kasse / Schiffe» bezogen werden. Verkaufspreis CHF 89.00.

 

Termin buchen oder verschieben
Demo Version

Praktische Prüfung

Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie die Anmeldung für die praktische Prüfung.
Es gibt keinen Lernfahrausweis.
Praktische Schiffsführerprüfungen finden vom 1. April bis 31. Oktober statt. In der Regel meldet Sie der Fahrlehrer, die Fahrlehrerin für die praktische Prüfung an.
Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt.

Termin buchen oder verschieben

Ausserkantonale Schiffsführerprüfung

Haben Sie den Wohnsitz im Kanton Zug und möchten Sie die Führerprüfung in einem anderen Kanton absolvieren?
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch bei uns ein. Sobald das Gesuch von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie die Anmeldung für den Kanton Zug.
Nun können Sie das Gesuch «Führerprüfung ausserhalb Kanton Zug» ausfüllen.

Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Wunschkanton, ob Sie die Prüfung dort ablegen können und welche Kosten anfallen werden.

Gesuch für Personen mit Wohnsitz Kanton Zug

Internationaler Schiffsführerausweis

Sie sind im Besitz des schweizerischen Schiffsführerausweises?

Sie können ein internationales Zertifikat für das Führen von Sport- und Freizeitschiffen beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons beantragen.

 

Bestellung:

Per E-Mail (5 – 10 Tage):

  • Name / Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Kopie Schiffsführerausweis

 

Benötigte Unterlagen am Schalter:

  • Original oder Kopie Schiffsführerausweis

Ausländischer Schiffsführerausweis

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, schreiben Sie Ihren ausländischen Schiffsführerausweis in einen Schweizer Schiffsführerausweis um.

 

Welche Schiffsführerausweise können unter welchen Voraussetzungen umgetauscht werden?

BAV - Information ausländischer Schiffsführerausweis für Motorboote und/oder Segelboote

 

Benötigte Unterlagen:

  • Gesuch Schiffsführerausweis
  • Passfoto
  • Ausländischer Schiffsführerausweis im Original
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung

Adress- / Namensänderung

Adressänderungen und Namensänderungen werden erst vorgenommen, wenn diese bei der Einwohnergemeinde gemeldet sind.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Schiffsführerausweis
  • Bei Kantonswechsel: Schiffsführerausweis und ein aktuelles Passfoto

Verlust Schiffsführerausweis

Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie einen neuen Ausweis (Duplikat).

Gebühren

Für die Erhebung sämtlicher Aufwendungen ist die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.

Schiffsführer

Schiffsfüherausweis  

Prüfung Gesuch Schiffsführerausweis

Fr. 50.00

Änderungen im Schiffsführerausweis

Fr. 60.00

Duplikat

Fr. 25.00

Adress-/Namensänderungen

kostenlos

Zivilstandsänderungen

kostenlos

 

Schiffsführerprüfung  

Theorieprüfung

Fr. 40.00

Praktische Prüfung Kategorie A, 
Schiffe mit Maschinenantrieb,
Prüfzeit 60 Minuten

Fr. 120.00

Praktische Prüfung Kategorie D, Segelschiffe,
Prüfzeit 60 Minuten

Fr. 120.00

 

Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen von über 75-​jährigen Schiffsführenden

Mit Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG; SR 747.201) müssen sich auch über 75-​jährige Inhaber/innen eines Schiffsführerausweises der Kategorien A (Motorboote), D (Segelschiffe) und E (Schiffe von besonderer Bauart) einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung bei einer Arztperson mit der Anerkennung der Stufe 1 unterziehen.
Es gelten dieselben medizinischen Mindestvoraussetzungen wie für Motorfahrzeugführende der 1. medizinischen Gruppe nach Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung, jedoch mit Ausnahme des Hörvermögens.

Bezüglich des Hörvermögens ist eine Hörweite für Konversationssprache von beidseitig 3 Metern oder bei einseitiger Taubheit von 6 Metern erforderlich und es dürfen keine schweren Erkrankungen des Innen-​ oder Mittelohres vorliegen, analog den Mindestanforderungen für die 2. Gruppe (Art. 82 Abs. 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung BSV; SR 747.201.1).  

Die Kontrolluntersuchung erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Kontrolluntersuchung der über 75-​jährigen Fahrzeugführenden.
Ist jemand nur in Besitz des Schiffsführerausweises, ergeht das entsprechende Aufgebot rechtzeitig im Voraus durch das Strassenverkehrsamt.

 

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen

Schalter: 
Montag bis Donnerstag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

Freitag:
07:30 durchgehend bis 16:00 Uhr

 

Telefon: 
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

 

Technische Fahrzeugauskunft:

Schalter:

Montag bis Donnerstag: 

07.30 bis 11.45 Uhr
Freitag:
07:30 durchgehend bis 13:00 Uhr

 

Telefon:

Montag bis Freitag: 

07.30 bis 11.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.

Datenschutzerklärung Voicebot