Schiffsführer
Wie werde ich Schiffsführer?
Welche Schiffsführer- Kategorien gibt es?
Haben Sie Fragen oder Änderungen zum Schiffsführerausweis?
Kategorien & Mindestalter
Ein Schiffsführerausweis ist erforderlich wenn:
- die Antriebsleistung des Motors 6 kW übersteigt
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt
Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen.
Mindestalter: 18 Jahre
Segelschiffe mit einem Motor mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung. Die Prüfung wird auf einem Segelschiff absolviert.
Mindestalter 18 Jahre
Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen
BI: bis 60 Fahrgäste
BII/1: bis 300 Fahrgäste
BII/2: ohne Beschränkung der Fahrgastzahl
BIII: Schiffe mit getrenntem Kommando- und Maschinenfahrstand
Mindestalter 21 Jahre
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe
Mindestalter: 20 Jahre
Segelschiff mit mehr als 15m2 Segelfläche
Mindestalter: 14 Jahre
Schiffe besonderer Bauart
Mindestalter: 20 Jahre
Gesuch Schiffsführerprüfung
Wenn Sie in der Schweiz Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15m2 fahren möchten, brauchen Sie einen Schiffsführerausweis. Dafür ist eine theoretische und praktische Schiffsführerprüfung erforderlich.
Das Gesuch muss im Kanton eingereicht werden, in dem Sie wohnen.
Sehtest
Der Sehtest wird direkt auf dem Antragsgesuch durch einen Optiker, eine Optikerin/ oder Augenarzt/ärztin ausgefüllt und ist 24 Monate gültig.
Foto / Bildkriterien
Bei jedem Antrag ist ein neues Foto notwendig.
Ein Fotoautomat befindet sich im Strassenverkehrsamt beim Haupteingang.
Theorieprüfung
Damit Sie sich zur Theorieprüfung anmelden können, müssen Sie zuerst das Gesuch für den Schiffsführerausweis einreichen.
Die Theorieprüfung finden beim Strassenverkehrsamt Zug statt. Sie dauert 50 Minuten und besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Bei 180 möglichen Punkten (3 Punkte pro Frage) dürfen Sie maximal 15 Fehlerpunkte machen. Es können mehrere Antworten pro Frage richtig oder falsch sein.
Sie lösen die Prüfung an einem Tablet, wahlweise in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.
Information Schiffsführerausweis Kategorie A und D
Lernmittel
Lernmittel für die Theorieprüfung erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule, im Fachhandel, Internet oder beim Schifffahrtsamt.
Das Lehrbuch «Gute Fahrten auf schweizerischen Gewässern» inkl. Zugangscode zur Lernapplikation kann im Strassenverkehrsamt Zug am Schalter 3 «Kasse / Schiffe» bezogen werden. Verkaufspreis CHF 89.00.
Praktische Prüfung
Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie die Anmeldung für die praktische Prüfung.
Es gibt keinen Lernfahrausweis.
Praktische Schiffsführerprüfungen finden vom 1. April bis 31. Oktober statt. In der Regel meldet Sie der Fahrlehrer, die Fahrlehrerin für die praktische Prüfung an.
Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt.
Ausserkantonale Schiffsführerprüfung
Haben Sie den Wohnsitz im Kanton Zug und möchten Sie die Führerprüfung in einem anderen Kanton absolvieren?
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch bei uns ein. Sobald das Gesuch von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie die Anmeldung für den Kanton Zug.
Nun können Sie das Gesuch «Führerprüfung ausserhalb Kanton Zug» ausfüllen.
Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Wunschkanton, ob Sie die Prüfung dort ablegen können und welche Kosten anfallen werden.
Internationaler Schiffsführerausweis
Sie sind im Besitz des schweizerischen Schiffsführerausweises?
Sie können ein internationales Zertifikat für das Führen von Sport- und Freizeitschiffen beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Schiffsführerausweis
- Aktuelles Passfoto
Ausländischer Schiffsführerausweis
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, schreiben Sie Ihren ausländischen Schiffsführerausweis in einen Schweizer Schiffsführerausweis um.
Welche Schiffsführerausweise können unter welchen Voraussetzungen umgetauscht werden?
BAV - Information ausländischer Schiffsführerausweis für Motorboote und/oder Segelboote
Benötigte Unterlagen:
- Gesuch Schiffsführerausweis
- Passfoto
- Ausländischer Schiffsführerausweis im Original
- Kopie Aufenthaltsbewilligung
Adress- / Namensänderung
Adressänderungen und Namensänderungen werden erst vorgenommen, wenn diese bei der Einwohnergemeinde gemeldet sind.
Benötigte Unterlagen:
- Schiffsführerausweis
- Bei Kantonswechsel: Schiffsführerausweis und ein aktuelles Passfoto
Verlust Schiffsführerausweis
Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie einen neuen Ausweis (Duplikat).
Gebühren
Für die Erhebung sämtlicher Aufwendungen ist die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.
Schiffsführer
Schiffsfüherausweis | |
---|---|
Prüfung Gesuch Schiffsführerausweis |
Fr. 50.00 |
Änderungen im Schiffsführerausweis |
Fr. 60.00 |
Duplikat |
Fr. 25.00 |
Adress-/Namensänderungen |
kostenlos |
Zivilstandsänderungen |
kostenlos |
Schiffsführerprüfung | |
---|---|
Theorieprüfung |
Fr. 40.00 |
Praktische Prüfung Kategorie A, |
Fr. 120.00 |
Praktische Prüfung Kategorie D, Segelschiffe, |
Fr. 120.00 |
Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen von über 75-jährigen Schiffsführenden
Mit Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG; SR 747.201) müssen sich auch über 75-jährige Inhaber/innen eines Schiffsführerausweises der Kategorien A (Motorboote), D (Segelschiffe) und E (Schiffe von besonderer Bauart) einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung bei einer Arztperson mit der Anerkennung der Stufe 1 unterziehen.
Es gelten dieselben medizinischen Mindestvoraussetzungen wie für Motorfahrzeugführende der 1. medizinischen Gruppe nach Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung, jedoch mit Ausnahme des Hörvermögens.
Bezüglich des Hörvermögens ist eine Hörweite für Konversationssprache von beidseitig 3 Metern oder bei einseitiger Taubheit von 6 Metern erforderlich und es dürfen keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres vorliegen, analog den Mindestanforderungen für die 2. Gruppe (Art. 82 Abs. 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung BSV; SR 747.201.1).
Die Kontrolluntersuchung erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Kontrolluntersuchung der über 75-jährigen Fahrzeugführenden.
Ist jemand nur in Besitz des Schiffsführerausweises, ergeht das entsprechende Aufgebot rechtzeitig im Voraus durch das Strassenverkehrsamt.
Schalter:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.