Wie werde ich Schiffsführer?
Welche Schiffsführer- Kategorien gibt es?
Fragen zum Schiffsführerausweis oder -Änderungen?

Schiffsführer Ausweis

Kategorien & Mindestalter

Ein Schiffsführerausweis ist erforderlich wenn: 

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen.

Mindestalter: 18 Jahre

Segelschiffe mit einem Motor mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung. Die Prüfung wird auf einem Segelschiff absolviert.

Mindestalter 18 Jahre

Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen

 

BI: bis 60 Fahrgäste

BII/1: bis 300 Fahrgäste

BII/2: ohne Beschränkung der Fahrgastzahl

BIII: Schiffe mit getrenntem Kommando- und Maschinenfahrstand

Mindestalter 21 Jahre

Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe

Mindestalter: 20 Jahre

Segelschiff mit mehr als 15m2 Segelfläche

Mindestalter: 14 Jahre

Schiffe besonderer Bauart

Mindestalter: 20 Jahre

Gebühren

Für die Erhebung sämtlicher Aufwendungen ist die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr vom 13. Dezember 2005 massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.

Schiffsführer

Schiffsfüherausweis  

Prüfung Antrag Gesuch Schiffsführerausweis

Fr. 50.00

Änderungen im Schiffsführerausweis

Fr. 60.00

Dublikat

Fr. 25.00

Adressänderungen

kostenlos

Zivilstandsänderungen

kostenlos

 

Schiffsführerprüfung  

Theorieprüfung

Fr. 40.-

Praktische Prüfung Kategorie A, 
Schiffe mit Maschinenantrieb,
Prüfzeit 60 Minuten

Fr. 120.-

Praktische Prüfung Kategorie D, Segelschiffe,
Prüfzeit 60 Minuten

Fr. 120.-

 

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Kontaktformular
Anschrift
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07:30 - 11:45
13:00 - 16:30

Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.

Telefonnummer
+41 41 728 47 11