Artenmanagement Gewässer
Im Kanton Zug hat es 45 km2 See- und 600 km Fliessgewässer-Lebensraum. Hier wurden 31 Fisch-, 1 Rundmaul- und 4 Krebsarten nachgewiesen.
Fischen
Die Zugergewässer werden unterschiedlich befischt. Im Zuger- und Ägerisee werden mit der Netzfischerei durch Berufsfischer gute Erträge erwirtschaftet und auch die Angelfischerei wird in beiden Seen gerne praktiziert.
Die Fischereirechte für die Fliessgewässer liegen bei den meisten Bächen und Flüssen in den Händen der Grundbesitzer oder der Korporationen. Einige wenige werden durch den Kanton verpachtet.
Arten
Die Lebewesen der Unterwasserwelt des Kantons Zug existieren für die meisten Menschen völlig im Verborgenen. Einige besondere Arten möchten wir Ihnen kurz vorgestellen.
Im Kanton Zug kommen folgende Flusskrebse vor:
Edelkrebs, Steinkrebs, Galizierkrebs, Kamberkrebs. Bei den beiden ersten Arten handelt es sich um einheimische Krebse. Sie brauchen sehr saubere und strukturreiche Gewässer. Der Galizier- und der Kamberkrebs sind nicht einheimisch und können dagegen auch in verschmutzten und strukturarmen Gewässern leben, was ihnen ein Vorteil in ihrer Ausbreitung bereitet.
Für Zug hat die Lokalform des Seesaiblings, der Zuger Rötel, eine besondere Bedeutung. 1281 erstmals urkundlich erwähnt, hat diese Fischart bis ins Spätmittelalter auch als Zahlungsmittel gedient. Noch vor 100 Jahren war der Rötel ein Exportartikel für die haute-cuisine von Zürich. Für Kennerinnen und Kenner ist das Rötelmahl noch heute eine unübertreffliche Gaumenfreude.
Felchen sind faszinierende, ja geheimnisvolle Fische. Als wahre Meister der Anpassung sind sie in der Lage, Lebensraum, Nahrung, Laichplatz und Laichzeit der jeweiligen Situation anzupassen. Dank dieser bewundernswerten Agilität kommen sie in allen grösseren Schweizer Seen vor. Aktuell sind rund 24 verschiedene Arten bekannt. Im Zuger- und Ägerisee lebt nur noch eine Felchenart. Die Felchen sind sehr scheu, lieben kaltes Wasser, leben in Schwärmen in den Tiefen der Seen.
Der Zuger- und Ägerisee haben einen guten Bestand an Seeforellen. Seeforellen - ähnlich wie Lachse - steigen im Herbst aus dem See in die Zuflüsse auf, um sich Fortzupflanzen und ihre Eier im kiesigen Grund der Fliessgewässer abzulegen.
Erbrütung und Besatz
Nicht in allen Gewässern vermögen sich die Fischarten natürlich zu vermehren. Im immer noch zu nährstoffreichen Zugersee gibt es nur dank Besatzmassnahmen noch überlebensfähige Bestände von Felchen und Rötel. Für den Ägerisee werden Seeforellen erbrütet; die natürliche Fortpflanzung reicht nicht für die nachhaltige Bestandessicherung. Alle Besatzmassnahmen sind im Kanton Zug bewilligungspflichtig.
Formular Bewilligung Fischbesatz
Fischbrutanlage Walchwil
Die Fischbrutanlage Walchwil erbrütet und züchtet im Auftrag des Fischereikonkordats Zugersee für den Bedarf in den Zuger Gewässern sowie für die Seeanteile der Kantone Schwyz und Luzern.
Es werden Felchen, Rötel, Seeforellen, Bachforellen und Hecht erbrütet und gezüchtet.
Aquatische Neobiota
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden.
Deshalb werden der Zugersee und der Ägerisee mit verschieden Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Strategie Umgang mit aquatischen, gebietsfremden Organismen im Kanton Zug.
Der Zuger Regierungsrat hat ein Verbot für die Einwasserung von Booten ohne Zuger Kontrollschild, sogenannte Wanderboote, erlassen. Dieses Verbot gilt für den Ägerisee und für den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees.
Für im Kanton Zug immatrikulierte Boote gelten im Falle eines innerkantonalen, interkantonalen oder internationalen Gewässerwechsels vor der Wiedereinwasserung in den Zuger- oder Ägerisee die bestehenden Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflichten.
Benutzer/innen von anderen Wassersportgeräten (Stand-Up-Paddle, Kanu, Gummiboote, etc.), Taucher/innen sowie Fischer/innen sind verpflichtet ihr Material beim Wechsel eines Gewässers fachgerecht zu reinigen.
Im Juli 2024 wurde im Zugersee die Quaggamuschel nachgewiesen. Bereits getroffene Massnahmen werden zum Schutz noch nicht befallener Gewässer sowie zum Schutz vor anderen invasiven Arten weitergeführt. Siehe Medienmitteilung vom 16.07.2024
Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee einwassern möchten und vorher auf einem anderen Gewässer waren, müssen Sie Ihr Boot melden und brauchen dafür eine Bewilligung!
Für die Bewilligung müssen Sie bestätigen, dass ihr Boot fachgerecht gereinigt wurde. Eine Anleitung für die fachgerechte Reinigung finden Sie unter folgendem Link:
-> "Wasch dein Zeug"
Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee tauchen möchten und vorher in einem anderen Gewässer waren:
- Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
- Spülen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser ab (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.
-> "Wasch dein Zeug"
Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee einbooten möchten und vorher auf einem anderen Gewässer waren:
- Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauchboote, Paddel und weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Reinigen Sie das Paddel-/Schlauchboot mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
-> "Wasch dein Zeug"
Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee fischen möchten und vorher an einem anderen Gewässer waren:
- Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.
-> "Wasch dein Zeug"
Bewilligungspflicht Schiffe
Der Wechsel eines immatrikulierten Schiffes auf ein Zuger Gewässer ist bewilligungspflichtig.
Wissen/Berichte
Der Kanton Zug engagiert sich weitere potentielle Gewässerlebensräume für spezifische Arten im Kanton ausfindig zu machen, um deren Ausbreitung unterstützen zu können. Zudem werden auch verschiedene bereits bestehende Habitate auf ihre Güte hin untersucht, um mögliche Massnahmen ableiten zu können.
Lebensraumpotenzial für Seeforellen in der Unteren Lorze
Untersuchungsbericht des Ägerisee als Fischhabitat
Kontakt
+41(0) 41 728 35 22