Schiffsreinigungspflicht
Schiffe und Boote können durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Um die Verbreitung invasiver Schadorganismen zu verhindern, gilt im Kanton Zug eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht.
Allgemeine Informationen
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht dient dem Schutz unserer Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen. Diese so genannten "Neobiota" können grosse Schäden anrichten, indem sie einheimische Arten verdrängen und Infrastrukturen wie Wasserleitungen oder Bootsmotoren beschädigen.
Häufig werden sie unbemerkt mit Booten, Wassersportgeräten oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt. Um die Ausbreitung dieser schädlichen Arten zu verhindern, müssen Boote mit Kennzeichen bei einem Gewässerwechsel gemeldet und gereinigt werden.
Diese Massnahme hilft, die Verbreitung insbesondere von gefährlichen Arten wie der Quaggamuschel zu verhindern und so die Gesundheit der Gewässer langfristig zu sichern.
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für alle immatrikulierungspflichtigen Boote, die in einem Zuger Gewässer einwassern und auf diesem verkehren möchten.
Nicht immatrikulierungspflichtige Boote, also Boote ohne Kennzeichen, sowie Wassersportgeräte, Fischerei- oder Tauchausrüstung sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Bitte beachten Sie jedoch:
- Vor der Nutzung auf dem Ägerisee ist die Reinigung dieser Gegenstände gesetzlich vorgeschrieben!
- Vor der Nutzung auf dem Zugersee wird eine gründliche Reinigung dringend empfohlen.
Folgende Verordnungen regeln die Vorschriften und Abläufe zum Einwassern von immatrikulierten Booten und Schiffen auf Zuger Gewässern:
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Verordnung über das Einwassern von Booten vom 1. März 2025 (Einwasserungsverordnung)
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Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten vom 17. Dezember 1974 (Bootsstationierungsverordnung, BSVO)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988 (BGS 753.1)
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Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 (BSG)
- Meldeplattform Umwelt Zentralschweiz
- Sensibilisierungskampagne "Wasch dein Zeug"
- Aktuelle Informationen des EAWAG: "Die invasive Quaggamuschel"
- SRF Einstein Beitrag: "Invasion der Quaggamuschel - das können wir dagegen tun"
- SeeWandel Faktenblatt No 2 (Dez. 2021): "Die gebietsfremde Quaggamuschel erobert den Bodensee – drohen massive Folgen für das Ökosystem?"
Bestimmungen Zugersee
Alle immatrikulierten Boote, die auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Zugersee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
- Deklarieren Sie den Zugersee einmalig als Ihr Heimgewässer auf der Meldeplattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz.
- Sie erhalten automatisch eine Einwasserungsbewilligung per Mail von "noreply@aspcloud.ch". Die Bewilligung bleibt so lange gültig, bis Sie das Gewässer wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Ihr Boot war zuvor auf einem anderen Gewässer und soll nun in den Zugersee einwassern:
- Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel online über das bereitgestellte Meldeformular. Die zentrale Meldeplattform wird von der Organisation Umwelt Zentralschweiz gehostet und von allen Kantonen mit Schiffsmelde- und Reinigungspflicht genutzt.
- Nach der Meldung erhalten Sie die Aufforderung, Ihr Boot von einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen zu lassen.
- Sobald die Reinigungsstelle die Reinigung bestätigt, erhalten Sie automatisch Ihre Einwasserungsbewilligung per E-Mail von "noreply@aspcloud.ch". Sie können Ihr Boot nun einwassern. Die Einwasserungsbewilligung bleibt gültig, bis Sie das Gewässer erneut wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Der QR-Code auf der Einwasserungsbewilligung dient ausschliesslich der Kontrolle. Zum Öffnen der elektronischen Schranke im Hafen Zug wird derzeit ein separater Code benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten unter „Einwasserungsstelle Zugersee“.
Einwasserungsstelle Zugersee
Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Zugersee befindet sich im Bootshafen Zug und ist mit einer elektronischen Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem QR-Code öffnen und schliessen.
Den QR-Code erhalten Sie nach Erteilung der Einwasserungsbewilligung separat per E-Mail von "noreply@comydo.com". Der Code ist Ihrem Bootskennzeichen zugeordnet und gilt bis zum nächsten Gewässerwechsel.
Bei Verlust des Codes oder Fragen wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an das Amt für Wald und Wild.
Öffentliche Einwasserungsstelle Zugersee: Hafenplatz Zug
Bestimmungen Ägerisee
Alle immatrikulierten Boote, die auf dem Ägerisee einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Derzeit gibt es keinen Hinweis auf das Vorkommen der Quaggamuschel im Ägerisee. Daher steht der See unter besonderem Schutz.
Um die Einschleppung der Quaggamuschel und anderer Schadorganismen zu verhindern, dürfen auf dem Ägerisee ausschliesslich Boote einwassern und verkehren, die
im Kanton Zug immatrikuliert sind, den Ägerisee als Heimgewässer deklariert haben und über eine Einwasserungsbewilligung der Direktion des Innern verfügen.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Ägerisee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
- Lassen Sie den Ägerisee einmalig als Ihr Heimgewässer beim Strassenverkehrsamt Zug in den Schiffsausweis eintragen.
- Anschliessend können Sie die Einwasserungsbewilligung beim Amt für Wald und Wild mit folgendem Formular beantragen: Gesuch um Erteilung einer Einwasserungsbewilligung für den Ägerisee
- Mit der Einwasserungsbewilligung erhalten Sie zwei identische Kontrollaufkleber. Bringen Sie diese gut sichtbar auf beiden Bootsseiten links vom Kontrollschild an.
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Was muss ich tun, wenn ich vom Ägerisee in ein anderes Gewässer wechseln möchte?
- Melden Sie den Gewässerwechsel dem Amt für Wald und Wild mit folgendem Formular: Meldung des Gewässerwechsels vom Ägerisee in ein anderes Gewässer
- Entfernen Sie beide Kontrollaufkleber und geben Sie diese beim Amt für Wald und Wild ab. Falls die Aufkleber nicht mehr als Ganzes ablösbar sind, reichen auch Teile davon oder ein entsprechendes Foto als Nachweis aus.
Unter welchen Umständen ist eine Rückkehr in den Ägerisee nach einem Gewässerwechsel möglich?
- Verwenden Sie bitte folgendes Formular, um den Gewässerwechsel zu melden: Gesuch um Erteilung einer Einwasserungsbewilligung für den Ägerisee bei Gewässerwechsel
- Lassen Sie Ihr Boot in einer autorisierten Reinigungsstelle reinigen.
- Anschliessend führt das Amt für Wald und Wild eine kostenpflichtige Kontrolle von Bootsrumpf, Bilgen, Motor und Zubehör durch. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin beim Amt für Wald und Wild.
- Ergibt die Kontrolle, dass keine aquatischen Schadorganismen verschleppt werden, erhalten Sie die Einwasserungsbewilligung per E-Mail.
Wichtiger Hinweis: Die Melde-, Reinigungs- und Kontrollpflicht gilt nicht nur für Boote. Sie betrifft auch den Einbau von Occasionsmotoren, die zuvor in einem anderen Gewässer genutzt wurden.
Einwasserungsstelle Ägerisee
Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Ägerisee befindet sich am Seeplatz Oberägeri und ist mit einer Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem Badge öffnen und schliessen.
Den Badge erhalten Sie von der Gemeinde Oberägeri gegen Vorweisen der kantonalen Einwasserungsbewilligung. Bitte beachten Sie, dass eine Depotgebühr von CHF 50 erhoben wird.
Hinweis: Wenn Ihr Boot den Ägerisee verlässt, um in ein anderes Gewässer einzuwassern, sind Sie verpflichtet, den Badge zurückzugeben.
Bei Fragen zum Badge wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an die Gemeinde Oberägeri.
Öffentliche Einwasserungsstelle Ägerisee: Seeplatz Oberägeri
Nautische Anlässe
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten oder Trainings, die von Vereinen organisiert werden.
Für Boote, die das Gewässer nicht wechseln, bleibt eine bestehende Einwasserungsbewilligung auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig. Eine Reinigung oder Kontrolle ist nicht erforderlich.
Führt ein Boot für die Teilnahme an einer nautischen Veranstaltung einen Gewässerwechsel durch, muss dieser auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz gemeldet werden. Für die meisten Bootstypen reicht eine fachgerechte Selbstreinigung aus. Die Veranstalter sind entsprechend instruiert und kontrollieren das Boot am Tag des nautischen Anlasses. Nur wenige Bootstypen erfordern eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht finden Sie in den entsprechenden Merkblättern für Teilnehmende und Veranstalter von nautischen Anlässen.
Merkblatt für Veranstalter
Merkblatt für Teilnehmende
Formular Selbstdeklaration und Schiffskontrolle
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.