Schiffe und Boote können durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Um die Verbreitung invasiver Schadorganismen zu verhindern, gilt im Kanton Zug eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht.

Allgemeine Informationen

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht dient dem Schutz unserer Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen. Diese so genannten "Neobiota" können grosse Schäden anrichten, indem sie einheimische Arten verdrängen und Infrastrukturen wie Wasserleitungen oder Bootsmotoren beschädigen.

 

Häufig werden sie unbemerkt mit Booten, Wassersportgeräten oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt. Um die Ausbreitung dieser schädlichen Arten zu verhindern, müssen Boote mit Kennzeichen bei einem Gewässerwechsel gemeldet und gereinigt werden.

 

Diese Massnahme hilft, die Verbreitung insbesondere von gefährlichen Arten wie der Quaggamuschel zu verhindern und so die Gesundheit der Gewässer langfristig zu sichern.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für alle immatrikulierungspflichtigen Boote, die in einem Zuger Gewässer einwassern und auf diesem verkehren möchten. 

 

Nicht immatrikulierungspflichtige Boote, also Boote ohne Kennzeichen, sowie Wassersportgeräte, Fischerei- oder Tauchausrüstung sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

 

Bitte beachten Sie jedoch:

  • Vor der Nutzung auf dem Ägerisee ist die Reinigung dieser Gegenstände gesetzlich vorgeschrieben!
  • Vor der Nutzung auf dem Zugersee wird eine gründliche Reinigung dringend empfohlen. 

Folgende Verordnungen regeln die Vorschriften und Abläufe zum Einwassern von immatrikulierten Booten und Schiffen auf Zuger Gewässern:
 

 

Einwasserungsstelle Zugersee

Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Zugersee befindet sich im Bootshafen Zug und ist mit einer elektronischen Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem QR-Code öffnen und schliessen.

 

Den QR-Code erhalten Sie nach Erteilung der Einwasserungsbewilligung separat per E-Mail von "noreply@comydo.com". Der Code ist Ihrem Bootskennzeichen zugeordnet und gilt bis zum nächsten Gewässerwechsel.

 

Bei Verlust des Codes oder Fragen wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an das Amt für Wald und Wild.

 

Öffentliche Einwasserungsstelle Zugersee: Hafenplatz Zug

Einwasserungsstelle Ägerisee

Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Ägerisee befindet sich am Seeplatz Oberägeri und ist mit einer Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem Badge öffnen und schliessen.

 

Den Badge erhalten Sie von der Gemeinde Oberägeri gegen Vorweisen der kantonalen Einwasserungsbewilligung. Bitte beachten Sie, dass eine Depotgebühr von CHF 50 erhoben wird. 

 

Hinweis: Wenn Ihr Boot den Ägerisee verlässt, um in ein anderes Gewässer einzuwassern, sind Sie verpflichtet, den Badge zurückzugeben.

 

Bei Fragen zum Badge wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an die Gemeinde Oberägeri

Öffentliche Einwasserungsstelle Ägerisee: Seeplatz Oberägeri

Nautische Anlässe

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten oder Trainings, die von Vereinen organisiert werden.

 

Für Boote, die das Gewässer nicht wechseln, bleibt eine bestehende Einwasserungsbewilligung auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig. Eine Reinigung oder Kontrolle ist nicht erforderlich.

 

Führt ein Boot für die Teilnahme an einer nautischen Veranstaltung einen Gewässerwechsel durch, muss dieser auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz gemeldet werden. Für die meisten Bootstypen reicht eine fachgerechte Selbstreinigung aus. Die Veranstalter sind entsprechend instruiert und kontrollieren das Boot am Tag des nautischen Anlasses. Nur wenige Bootstypen erfordern eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle.

 

Weitere Informationen zur Umsetzung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht finden Sie in den entsprechenden Merkblättern für Teilnehmende und Veranstalter von nautischen Anlässen. 

Merkblatt für Veranstalter

Merkblatt für Teilnehmende

Formular Selbstdeklaration und Schiffskontrolle