Beim Umgang mit geschützten Arten oder in geschützten Gebieten sind besondere Bestimmungen zu berücksichtigen. Oft braucht es dafür eine Bewilligung des Amts für Raum und Verkehr, Abteilung Natur und Landschaft, oder des Amts für Wald und Wild.

Baulicher Unterhalt in Naturschutzgebieten

Kontakt für Bewilligungen in Naturschutzgebieten

Michael Gehrig

Projektleiter