Ökologische Infrastruktur

Um die Biodiversität langfristig zu erhalten, wird in allen Kantonen ein zusammenhängendes Netz von Flächen geschaffen, welche für die Biodiversität wichtig sind: die Ökologische Infrastruktur.

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Was ist die Ökologische Infrastruktur

Die Ökologische Infrastruktur ist ein nationales Netzwerk aus natürlichen und naturnahen Lebensräumen. Sie besteht aus Kern- und Vernetzungsgebieten, die miteinander verbunden sind.

 

  • Kerngebiete: Hotspots, in welchen sich Arten entwickeln und fortplanzen können. Sie sind räumlich definiert und gesichert. Dazu zählen zum Beispiel kantonale Naturschutzgebiete wie das Eigenried oder das Waldnaturschutzgebiet Baarburg.
  • Vernetzungsgebiete: Ökologisch wertvolle Flächen zwischen den Kerngebieten, auf welchen sich Arten ausbreiten und im Raum bewegen können. Dazu zählen etwa Hecken oder extensiv genutzte Wiesen im Landwirtschaftsgebiet (BFF), offene Fliessgewässer oder auch ökologisch wertvoll gestaltete Freiräume im Siedlungsgebiet.

Viele Bestandteile der Ökologischen Infrastruktur gibt es teilweise seit Jahrzehnten. Neu ist, dass mit einer Planung der Handlungsbedarf bei den bestehenden Kern- und Vernetzungsgebieten für das gesamte Kantonsgebiet aufgezeigt wird, um zu einem funktionierenden Netzwerk zu kommen. Dazu sind, nebst genügend grossen Flächen, vor allem auch deren Qualität und Anordnung im Raum entscheidende Faktoren.

Aus dem aufgezeigten Handlungsbedarf werden Schwerpunkträume für die künftige Weiterentwicklung der Ökologischen Infrastruktur abgeleitet. Diese Schwerpunkträume werden raumplanerisch verankert.

Wozu braucht es die Ökologische Infrastruktur

Arten- und Lebensraumverlust

Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind die noch vorhandenen Lebensräume zu klein, zu isoliert oder auch von ungenügender Qualität. Die langfristige Erhaltung der Biodiversität ist dadurch gefährdet. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, braucht es die Ökologische Infrastruktur. Da die Biodiversität auch für uns Menschen vielfältige Leistungen erbringt (z.B. Bodenbildung, Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturen, Reinigung von Luft etc.), soll damit auch unsere eigene Lebensgrundlage erhalten werden.


Auftrag von Bund und Kanton

2012 hat der Bundesrat den Aufbau einer landesweit funktionsfähigen Ökologischen Infrastruktur beschlossen. Alle Kantone sind bis 2024 beauftragt, eine entsprechende Planung zu erstellen. Der Regierungsrat des Kantons Zug gibt diesem Auftrag zusätzliches Gewicht, indem er diese Planung zu einem der Legislaturziele 2023-26 erklärt hat.

Ökologische Infrastruktur im Kanton Zug

Aufbauend auf bestehenden Grundlagen

Für die Planung der Ökologischen Infrastruktur im Kanton Zug werden zahlreiche bestehende Grundlagen verwendet. Diese Grundlagen, wie z.B. landwirtschaftliche Vernetzungsprojekte, wurden meist für einen spezifischen Fachbereich erstellt. Was fehlt, ist eine gemeinsame aufeinander abgestimmte flächendeckene Strategie. Die Planung der Ökologischen Infrastruktur schliesst diese Lücke, indem sie den Flächenbedarf sowie die räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkte im Kanton sektorübergreifend aufzeigt (inkl. Siedlungsgebiet). Als Richtschnur für die Erarbeitung dient eine vom Bund publizierte Arbeitshilfe.

 

Organisation und Vorgehen

Im Kanton Zug ist das Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Natur und Landschaft, für die Erarbeitung der Planung Ökologische Infrastruktur verantwortlich und federführend. Die Arbeiten sind 2021 angelaufen und werden von Fachpersonen aus verschiedenen betroffenen Bereichen begleitet (Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd, Strassen- und Wasserbau, Raumplanung).

Im Rahmen des sogenannten Echoraumes werden weitere Akteure wie Gemeinden, Korporationen oder Verbände beigezogen.

 

Wildtierkorridore

Wildtierkorridore sind Teilstrecken der natürlichen Bewegungsrouten von Wildtieren. Diese werden in ihrem Verlauf von natürlichen Strukturen (beispielsweise Gebirgszüge) oder von menschlicher Aktivität (Verkehrsanlagen oder Industriebauten) begrenzt. Die Korridore verbinden die ansonsten getrennten oder isolierten Wildlebensräume miteinander und ermöglichen so einen genetischen Austausch verschiedener Populationen. Wildtierkorridore sind nicht mit sogenannten Wildtierpassagen zu verwechseln, welche spezielle vom Menschen erstellte Bauwerke bezeichnen, mit deren Hilfe Wildtiere Hindernisse wie Strassen überwinden können (z.B. Wildbrücken über Autobahnen).

Dossiers

Eisvogel
Am wirkungsvollsten erfolgt der Schutz gefährdeter Arten über die Erhaltung, Förderung und Vernetzung ihrer Lebensräume und den ökologischen Ausgleich. Bei sehr stark gefährdeten Arten werden spezifische Fördermassnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Moorregeneration
Die natürlichen Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen werden kleiner. Für manche Arten wird das zur existenziellen Bedrohung. Der Kanton Zug engagiert sich für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten und bekämpft gleichzeitig die Ausbreitung von eingeschleppten Arten, sogenannten Neobiota.
Kantonales Naturschutzgebiet Eigenried
Im Kanton Zug gibt es rund 125 kantonale Naturschutzgebiete. Zudem existieren zahlreiche weitere Biotope von lokaler Bedeutung. Die Abteilung Natur und Landschaft sorgt für Schutz, Erhalt und Förderung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung.
Symbolbild Natur im Siedlungsraum
Auch in dicht besiedelten Räumen sind Grün- und Freiflächen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere, aber auch Erlebnis- und Erholungsräume für die Bevölkerung.