Artenschutz und -förderung
Am wirkungsvollsten erfolgt der Schutz gefährdeter Arten über die Erhaltung, Förderung und Vernetzung ihrer Lebensräume und den ökologischen Ausgleich. Bei sehr stark gefährdeten Arten werden spezifische Fördermassnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Amphibien und Reptilien
Fledermäuse
Fledermäuse gehören zwar auch zu den Säugetieren, zeichnen sich aber duch einige spezielle Eigenarten aus. Sie sind die einzigen Säugetiere der Schweiz, die fliegen können. In der Nacht jagen sie lautlos nach Insekten. 16 der 30 in der Schweiz bekannten Arten leben im Kanton Zug. Viele von ihnen sind gefährdet, deswegen sind alle bundesrechtlich geschützt.
Säugetiere
In der Schweiz gibt es zurzeit 69 wildlebende Säugetierarten (ohne Fledermäuse, Stand 2022). Viele davon kommen auch im Kanton Zug vor, und bei einigen braucht es ein spezielles Wildtiermanagement: Einige Arten sind besonders gefährdet, und es sind spezielle Massnahmen zu ihrem Schutz nötig, wie z. B. beim Feldhasen. Andere Arten haben ein grosses Konfliktpotenzial, und es müssen Massnahmen zur Problemlösung erarbeitet werden, z. B. beim Biber, welcher Dämme baut und Wohnhöhlen gräbt.
Vögel
Die Beobachtung von Vögeln und das Lauschen ihres Gesangs erfreuen die Menschen schon seit jeher. Einige Arten sind aber auf unsere direkte Hilfe angewiesen, damit sie weiterhin im Kanton Zug leben können.