Tiermedizinische Berufe, Praxen und Betriebe

Eine Berufsausübungsbewilligung benötigt, wer gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandelt. Betriebe brauchen je nach Betriebsform zusätzlich eine Betriebsbewilligung. Auch das Anstellen einer Assistenz oder Stellvertretung ist bewilligungspflicht

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