Übermittlung von Baugesuchen an den Kanton

Baugesuche sind immer bei den entsprechenden Gemeinden über die Baugesuchsplattform cymo ebau einzureichen.
Ist eine Beurteilung durch den Kanton erforderlich, überweist die Gemeinde die Baugesuchsunterlagen an die Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche beim Amt für Raum und Verkehr.

cymo ebau

Hier finden Sie Informationen zur Eingabe von elektronischen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen über die Baugesuchsplattform cymo ebau:

FAQ cymo ebau

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6301 Zug
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