Konzession öffentliches Gewässer

Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des Gewässerraumes ist konzessionspflichtig. Konzessionen sind befristete Nutzungsrechte, welche die Baudirektion beziehungsweise das Amt für Raum und Verkehr erteilt, und erforderlich bei Beanspruchung von Seegebiet durch Bauten, Anlagen und Bootsstationierung.

Bootshäuser

Bootsstationierungskonzept

Das Bootsstationierungskonzept zeigt die Entwicklung des Bootsbestandes im Kanton Zug auf. Es enthält eine Beurteilung der Standorte für zentrale Anlagen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes flossen in den kantonalen Richtplan ein.

Bootsstationierungskonzept
PDF | 2 MB | Deutsch

Konzessionerneuerung und Konzessionsübertragung

Bitte benutzen Sie für die Konzessionserneuerung und Konzessionsübertragung das folgende Gesuchsformular:

Gestaltung von Stegen und Vorwehren

Richtlinien für die Gestaltung von Stegen und Vorwehren.

Kontakt

Amt für Raum und Verkehr

Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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