Amtliche Vermessung
Die laufende und periodische Nachführung ist die Kernaufgabe der amtlichen Vermessung (AV). Dazu unterhalten wir die kantonalen Fixpunkte in Lage und Höhe. Wir erstellen auch flächendeckende Luftbilder (Orthofoto) und Höhenmodelle (DOM, DTM) des Kantons Zug.
Vermessungsaufsicht
Die amtliche Vermessung ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Als kantonale Vermessungsaufsicht setzen wir die Ziele der vierjährigen Programmvereinbarung und der daraus abgeleiteten, jährlichen Leistungsvereinbarungen mit dem Bund (swisstopo) um. Unter der Leitung des Kantonsgeometers koordinieren, überwachen und verifizieren wir die Arbeiten in der amtlichen Vermessung. Wir prüfen und sichern so die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Karte Vermessungsaufsicht
Nachführung amtliche Vermessung
Die Abteilung Vermessung ist für die korrekte Durchführung der amtlichen Vermessung im Kanton Zug zuständig. Die digitalen Daten werden laufend mit den aufgetretenen Veränderungen in der realen Welt aktualisiert.
Alle Änderungen an den Liegenschaften, Gebäuden, Kunstbauten, Verkehrswegen oder der Bodenbedeckung werden in allen Zuger Gemeinden durch den von uns beauftragten Nachführungsgeometer vorgenommen. Für diese laufende Nachführung haben wir ein Meldewesen eingerichtet. Zusätzlich aktualisieren wir etwa alle 10 Jahre weitere Objekte mittels der periodischen Nachführung.
Fixpunkte
Die Grundlage der schweizerischen Landesvermessung (LV95) bildet das GNSS-Permanentnetz, das vom Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) betrieben wird. Die Lage- und Höhenfixpunkte der Kategorie 2 stehen in unserer Verantwortung. Wir erneuern und führen die aktiven Fixpunkte nach Bedarf nach. Weiter verifizieren wir die Arbeiten an den Fixpunkten der Kategorie 3 und führen diese periodisch nach.
Produktinformationen amtliche Vermessung
Datenmodell DM01 Kanton Zug; Beschrieb
Datenmodell DM01 Kanton Zug; Modell
Merkblatt für die Erstellung von Baugesuchsplänen
Rechtsgrundlagen
Wichtige Bundesverordnungen zur amtlichen Vermessung, ergänzend zu den kantonalen Rechtserlassen in der Geoinformation:
- Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, SR 211.432.2)
- Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (VAV-VBS,
SR 211.432.21) - Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV, SR 510.625)
- Verordnung über die Landesvermessung (Landesvermessungsverordnung, LVV, SR 510.626)
Auskunft zur amtlichen Vermessung
Beratungsangebot:
- Für Fragen zum Plan für das Grundbuch oder zur amtlichen Vermessung wenden Sie sich an uns. Wir geben Ihnen kompetent Auskunft.
- Gerne beraten wir Sie auch bei geplanten Anpassungen von Liegenschaftsgrenzen.
Treten Sie mit uns in Kontakt und wir helfen Ihnen weiter.
Datenbezug:
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Vermessung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00