Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring (EM).
Bewilligungsvoraussetzungen / Kostenbeteiligung
- Strafe(n) 20 Tage bis maximal 12 Monate
- keine Fluchtgefahr
- keine Rückfallgefahr
- Aufenthaltsrecht in der Schweiz
- keine Landesverweisung
- Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit
Die verurteilte Person beteiligt sich im Regelfall mit 35 Franken pro Vollzugstag an den Vollzugskosten (Erlassgesuch möglich). Der erste Vollzugsmonat muss im Voraus beglichen werden.
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular Electronic Monitoring
- Zustimmung aller im gleichen Haushalt lebenden erwachsenen Personen (S. 5 Gesuchsformular)
- Kopie Vertrag Mobil- oder Festnetzanschluss sowie Zahlungsnachweise der letzten drei Monate
- Kopie Privathaftpflichtversicherungspolice inkl. Zahlungsnachweis
- Kopie Mietvertrag, Wohnsitzbestätigung
- Provisorischer Wochenplan unter Berücksichtigung von mindestens einem arbeitsfreien Tag
- Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie Arbeitsvertrag
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie AHV-Abrechnung und Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über Aufenthaltsrecht in der Schweiz und Berechtigung für eine Ausbildung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Bei Bedarf: vollständig ausgefülltes Kostenerlassgesuch inkl. Belege
Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, An der Aa 6, Postfach, 6301 Zug.
Merkblatt und Gesuch Electronic Monitoring
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
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