Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring (EM).
Bewilligungsvoraussetzungen / Kostenbeteiligung
- Strafe(n) 20 Tage bis maximal 12 Monate
- Keine Fluchtgefahr
- Keine Rückfallgefahr
- Dauerhafte Unterkunft
- Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit
Die verurteilte Person beteiligt sich im Regelfall mit 35 Franken pro Vollzugstag an den Vollzugskosten (Erlassgesuch möglich). Die Vollzugskostenbeteiligung für den ersten Vollzugsmonat muss im Voraus beglichen werden.
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular Electronic Monitoring
- Zustimmung aller im gleichen Haushalt lebenden erwachsenen Personen (S. 5 Gesuchsformular)
- Kopie Vertrag Mobil- oder Festnetzanschluss sowie Zahlungsnachweise der letzten drei Monate
- Kopie Privathaftpflichtversicherungspolice inkl. Zahlungsnachweis
- Kopie Mietvertrag, Wohnsitzbestätigung
- Provisorischer Wochenplan unter Berücksichtigung von mindestens einem arbeitsfreien Tag
- Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie Arbeitsvertrag
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie AHV-Abrechnung und Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über Berechtigung für eine Ausbildung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Bei Bedarf: vollständig ausgefülltes Kostenerlassgesuch inkl. Belege
Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 6301 Zug.
Merkblatt und Gesuch Electronic Monitoring
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00