Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangeschaft
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form der Halbgefangenschaft (HG).
Bewilligungsvoraussetzungen und Kostenbeteiligung
- Strafe(n) bis maximal 12 Monate
- keine Fluchtgefahr
- keine Rückfallgefahr
- Aufenthaltsrecht in der Schweiz
- keine Landesverweisung
- Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit
Die verurteilte Person beteiligt sich im Regelfall mit 35 Franken pro Vollzugstag an den Vollzugskosten (Erlassgesuch möglich). Der erste Vollzugsmonat muss im Voraus beglichen werden.
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular Halbgefangenschaft
- Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie Arbeitsvertrag
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie AHV-Abrechnung und Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über Aufenthaltsrecht in der Schweiz und Berechtigung für eine Ausbildung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Bei Bedarf: vollständig ausgefülltes Kostenerlassgesuch inkl. Belege
Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangenschaft
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 6301 Zug.
Merkblatt und Gesuch Halbgefangenschaft
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst bleibt vom 23. Dezember 2024 bis am 2. Januar 2025 geschlossen.