Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangeschaft (HG)
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form der Halbgefangeschaft (HG).
Bewilligungsvoraussetzungen / Kostenbeteiligung
- Strafe(n) bis max. 12 Monate;
- keine Fluchtgefahr;
- keine Rückfallgefahr;
- Aufenthaltsrecht in der Schweiz;
- keine Landesverweisung;
- Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mind. 20h/Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit.
Die verurteilte Person beteiligt sich im Regelfall mit CHF 35.00 pro Vollzugstag an den Vollzugskosten (Erlassgesuch möglich). Der erste Vollzugsmonat muss im Voraus beglichen werden.
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular HG
- Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie Arbeitsvertrag
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Kopie AHV-Abrechnung und Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über Aufenthaltsrecht in der Schweiz und Berechtigung für eine Ausbildung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Bei Bedarf: vollständig ausgefülltes Kostenerlassgesuch inkl. Belege
Gesuch um Strafverbüssung in Form von Halbgefangenschaft (HG)
Dieses Formular ist bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt beim Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, An der Aa 6, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Merkblatt und Gesuch HG
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00