Nachfolgend finden Sie Informationen zur Berechtigung sowie zu den Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs um Opferinformation.

Gesuch um Informationen im Sinne von Art. 92a StGB

Senden Sie das beiliegende Formular inkl. der erforderlichen Beilagen an den Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, An der Aa 6, Postfach, 6301 Zug.

Im Anhang an das Formular finden Sie die entsprechende konkordatliche Richtlinie mit weiteren Informationen.

Formular Opferinformation

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