Wehrpflichtersatz für Schutzdienstpflichtige
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird von den Kantonen unter Bundesaufsicht erhoben.
Ersatz für nicht geleistete Wehrpflicht
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht im Militär oder Zivildienst nicht oder nur teilweisse erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten (Wehrpflichtersatzgesetz, WPEG). Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes. Die Ersatzabgabe beträgt 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken.
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Militärverwaltung
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
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