Schutzdienst leisten
Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Er gilt als Ersatzdienst für den Militärdienst und nimmt auch freiwillige Männer und Frauen auf.
Wer muss Zivilschutz leisten?
Schutzdienstpflichtig sind sämtliche Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind.
Nicht schutzdienstpflichtig ist, wer:
- militär- oder zivildienstpflichtig ist;
- die Rekrutenschule absolviert hat;
- mindestens so viele Diensttage Militärdienst und Zivildienst geleistet hat, wie die Rekrutenschule dauert;
- Wohnsitz im Ausland hat.
Ob Sie schutzdiensttauglich sind, entscheidet sich an der Rekrutierung. Männer und interessierte Frauen zwischen 19 und 30 Jahren werden zur Rekrutierung aufgeboten.
Wenn Sie dem Zivilschutz zugeteilt werden, erhalten Sie vom Kanton einen Termin für die Grundausbildung. Diese dauert 10 bis 19 Tage.
Wie lange dauert der Schutzdienst?
- Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt wird, zu erfüllen.
- Sie dauert 14 Jahre.
- Sie beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird.
- Sie ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erfüllt.
- Es besteht kein Anspruch darauf, insgesamt 245 Diensttage zu leisten.
- Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre alt wird.
- Sie können höchstens für 66 Tage pro Jahr aufgeboten werden.
- Wenn der Einsatz planbar ist, erhalten Sie das Aufgebot mindestens 6 Wochen vorher. Bei Katastrophen- und Nothilfeeinsätzen gilt diese Vorgabe nicht.
Freiwillige im Zivilschutz
Der Zivilschutz ist als Teil des Bevölkerungsschutzes ein wichtiger Partner bei der Bewältigung von verschiedenen Ereignissen. Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können Schutzdienst leisten:
- Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen;
- Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;
- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden;
- in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Anspruch darauf, Schutzdienst zu leisten. Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden frühestens nach drei Jahren Schutzdienst auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht entlassen. Auf begründetes Gesuch hin werden sie früher entlassen.
Unterlagen zusammenstellen
Für Ihr Gesuch benötigen wir von Ihnen folgende Angaben und Unterlagen:
- Name und Vorname
- vollständige Adresse
- Kontaktdaten
- Sozialversicherungsnummer
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Das Gesuch und Ihre Unterlagen können Sie entweder per Mail oder per Post einreichen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.
Wenn Sie sich für den freiwilligen Schutzdienst interessieren oder anmelden möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Adresse siehe unten). Wir beraten Sie gerne.
Meldepflicht
Mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) beginnt die Meldepflicht. Sie dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten, bis die Militärdienstpflicht erfüllt ist.
Generelle Information
Die Schutzdienstpflichtigen haben eine Meldepflicht und müssen Adresswechsel innerhalb von 14 Tagen melden. Eine Meldung an die Einwohnerkontrolle der Stadt oder Gemeinde genügt. Zusätzlich melden die Angehörigen des Zivilschutzes zum Teil die Adresswechsel auch direkt der Zivilschutzstelle. Nachdem Sie der Einwohnerkontrolle die Adressänderung gemeldet haben, lassen Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten.
Bemerkungen
Eine Mitteilung über den Adresswechsel an die Zivilschutzstelle allein genügt nicht. Die Meldung muss zwingend auch an die Einwohnergemeinde gemacht werden, da die Adressmutationen, welche dem Zivilschutz gemeldet werden, nicht an die Gemeinde weitergeleitet werden.
Meldung an Zivilschutzstelle innert 14 Tagen
- Wechsel von Wohnort, Wohnadresse, Telefon und Mobiltelefonnummer
- Verlust des Dienstbüchleins
Meldung an Zivilschutzstelle
- Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten
Sofortige Meldung an Zivilschutzstelle
- Nichtantreten eines Auslandurlaubs oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz
Alle Meldungen an die Zivilschutzstelle müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Meldung an die Verwaltung gemäss Verwaltungsverfahren
- Namensänderung
Auslandabwesenheit
Sie planen einen längeren Aufenthalt im Ausland? Hier erfahren Sie, ob Sie ein Gesuch stellen und wie Sie vorgehen müssen.
Sie müssen kein Gesuch stellen.
Pflichten vor der Ausreise
Die Postzustellung in der Schweiz muss gewährleistet sein. Sollte der Dienst in die Zeit des Auslandaufenthaltes fallen, muss rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden.
Wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt planen und sich in der Schweiz zivilrechtlich abmelden, müssen Sie bei der Zivilschutzstelle des Wohnortes ein Gesuch um Auslandurlaub (PDF) einreichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen
- Gesuch um Auslandurlaub
- Dienstbüchlein
- Immatrikulationsbestätigung / Arbeitsvertrag
Pflichten vor der Ausreise
- Absolvierung der Dienstpflicht
- Bezahlung von Wehrpflichtersatz
- Hinterlegung der Ausrüstung/Waffe in der Retablierungsstelle
- zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde
Dem Gesuch (PDF) um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt sind.
Persönliche Ausrüstung
Informationen zur persönlichen Ausrüstung für den Zivilschutzdienst finden Sie unter «Retablierungsstelle Steinhausen» oder «Persönliche Ausrüstung für Angehörige des Zivilschutzes».
Rechtliche Grundlagen
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Zivilschutzorganisation bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.
Anfahrt
ZVB Bus Linie 643, Haltestelle «Hagendorn Hofmatt», ca. 10 Minuten Fussmarsch. Wegweiser «Zivilschutz» ab Lindencham. Gebührenfreie Parkplätze sind beim Ausbildungszentrum vorhanden.