Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (EzG)
Bei Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft erbringen Schutzdienstpflichtige Leistungen für Dritte, namentlich für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller.

Gesuch um Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (EzG)
Voraussetzungen berücksichtigen
Sie möchten ein Gesuch für einen Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft stellen? Dann beachten Sie bitte die Voraussetzungen dafür. Diese sind in Artikel 46 der Zivilschutzverordnung definiert.
Weitere Informationen zu Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz.
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Zivilschutzorganisation
6330 Cham
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geschlossen
Anfahrt
ZVB Bus Linie 643, Haltestelle «Hagendorn Hofmatt», ca. 10 Minuten Fussmarsch. Wegweiser «Zivilschutz» ab Lindencham. Gebührenfreie Parkplätze sind beim Ausbildungszentrum vorhanden.


