Schutzanlagen
Schutzanlagen stellen primär die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes sicher.
Allgemeines
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Sie müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten.
Der Bevölkerungsschutz unterscheidet zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen.
Schutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen können primär die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes sichergestellt werden. Die Kommandoposten dienen der Führung und der Führungsunterstützung. Die Bereitstellungsanlagen stehen für das Personal und für einen Teil des Materials der Formationen zur Verfügung.
Schutzanlagen zum Gebrauch mieten
Schutzanlagen können als Gruppenunterkünfte gebraucht und gemietet werden.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Zivilschutzverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.