Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Art. 6 geregelt: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind» .

Gesundheitsschutz

Contact

Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsbedingungen

Contact form
Address
Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsbedingungen
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Opening hours

Monday to Thursday
08:00 - 12:00
13:30 - 17:30

Friday
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

Phone number
+41 41 728 55 20