29.05.2019, Medienmitteilung
129 / Kanton Zug: Trotz Wegzug Arbeitslosengelder bezogen
Ein Mann unterliess es, bei seinem Wegzug seine Adressänderung dem Amt für Migration mitzuteilen. Weitere Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass dieser trotz Wegzug Arbeitslosengelder bezogen hatte.
Anfangs April 2019 erhielt die Zuger Polizei vom Betreibungsamt Zug den Auftrag, einem in Zug wohnhaften Mann eine Betreibung zuzustellen. Als dieser auch nach einer Woche nicht an seinem registrierten Wohnort kontaktiert werden konnte, forderte die Polizei den 58-Jährigen auf, sich unverzüglich beim Betreibungsamt zu melden und zugleich seine Meldeverhältnisse in Ordnung zu bringen. Der Mann erschien dort wenige Tage später persönlich. Wie sich herausstellte, war der Engländer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an der angemeldeten Adresse in Zug wohnhaft.
Im Kanton Zug Arbeitslosengelder bezogen
Der fehlbare Mann muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Neben einer Verurteilung droht ihm auch ein Landesverweis.