29.10.2020, Medienmitteilung
237 / Cham: Keine Sicht - einmal umladen - eine Anzeige
Im Feierabendverkehr ist ein Autofahrer gestoppt worden, dessen Ladung die Sicht durch das Beifahrerfenster verhinderte. Er musste die transportierten Karosserieteile umladen und wird sich bei der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.
Am Mittwochabend (28. Oktober 2020), kurz nach 16:30 Uhr, kontrollieren Einsatzkräfte der Zuger Polizei auf der Sinserstrasse in Cham einen Autofahrer. Dabei stellten sie auf dem Beifahrersitz eine sichtbehindernde Ladung in Form von Karosserieteilen fest. Diese ragten oben nahe an das Fahrzeugdach, vorne bis an die Windschutzscheibe und zur Seite an die Mittelkonsole. Durch die Ladung war die Sicht aus dem rechten Seitenfenster sowie auf den rechten Seitenspiegel verdeckt.

Keine Sicht - einmal umladen - eine Anzeige