25.11.2021, Medienmitteilung
Auffrischimpfungen fuer gesamte Zuger Bevoelkerung moeglich
Die Boosterimpfungen für die über 65-Jährigen sind im Kanton Zug weit vorgeschritten. Die Anmeldung für die Auffrischimpfung ist deshalb ab sofort für alle Zugerinnen und Zuger ab 16 Jahren möglich, bei welchen die letzte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer/Moderna) 6 Monate her ist. Die Impfungen werden ab dem 29. November am Impfzentrum in Baar durchgeführt, welches seine Öffnungszeiten entsprechend ausweitet. Anmeldungen sind ab sofort online und per Telefon möglich – vorerst beschränkt auf Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug.
Seit dem 15. November werden am Zuger Impfzentrum sowie durch die mobilen Impfteams die Auffrischimpfungen für alle Personen über 65 Jahren durchgeführt. Bisher erhielten knapp 6000 Personen die Auffrischimpfung; alle angemeldeten Personen werden in wenigen Tagen ihren Impftermin für die Boosterimpfung bekommen. «Wir sind sehr erfreut, dass wir die Auffrischimpfungen somit nun allen Zugerinnen und Zugern anbieten können», so Landammann Martin Pfister. «Gleichzeitig appelliere ich an alle noch Ungeimpften: Helfen Sie mit, unser Gesundheitssystem zu entlasten und lassen Sie sich impfen», so Pfister. Auch jetzt benötigen zum allergrössten Teil ungeimpfte Covid-Patientinnen und -Patienten Spitalpflege.
Anmeldungen ab sofort möglich
Das Zuger Impfzentrum in Baar ist bereit, auch die breite Bevölkerung ein weiteres Mal zu impfen, die entsprechenden personellen Ressourcen wurden ausgebaut. Ab sofort ist die Anmeldung für die Auffrischimpfung auf www.corona-impfung-zug.ch oder per Telefon (041 531 48 00, täglich von 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr) möglich. Anmelden können sich alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug ab 16 Jahren, bei welchen die letzte Impfung mindestens sechs Monate her ist. Personen, welche sich sechs oder mehr Monate nach einer vollständigen Impfung mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen keine Auffrischimpfung durchführen lassen.
Impfzentrum baut Öffnungszeiten aus
Das Impfzentrum wird seine Öffnungszeiten ab dem 29. November 2021 anpassen und an 7 Tagen in der Woche neu von 7.10 bis 20.40 Uhr geöffnet sein. Erstimpfungen sind ohne Voranmeldung (Walk-In) jeweils von 12.00 bis 18.30 Uhr oder nach Voranmeldung auf www.corona-impfung-zug.ch oder per Telefon (041 531 48 00) möglich. Die Booster-Impfungen werden aktuell nur nach Voranmeldung durchgeführt.
Priorisierung für Personen über 65 und Gesundheitspersonal
Auch nach der Öffnung für die gesamte Bevölkerung erhalten besonders gefährdete Personen nach wie vor priorisiert einen Impftermin. Dies betrifft alle über 65-Jährigen, Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko sowie Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen. «Diese Personen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt – wir rufen deshalb gerade sie auf, sich jetzt für die Auffrischimpfung anzumelden», so Kantonsarzt Rudolf Hauri.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden am Zuger Impfzentrum nur Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug sowie hier tätiges Gesundheitspersonal geimpft. «Wir möchten unsere Strukturen vor einer Überlastung bewahren, weshalb wir vorerst nur innerkantonale Personen impfen», so Pfister. «Sobald der erste Ansturm der Anmeldungen bewältigt ist, werden wir auch impfwillige Personen aus anderen Kantonen impfen können».
Booster schützt individuell und verlangsamt Virusausbreitung
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen nach wie vor auf, dass die Impfung sehr gut vor schweren Verläufen schützt. Es ist aber ein gewisser Rückgang der Immunität namentlich vor milderen Krankheitsverläufen sowie des Schutzes vor Virusübertragungen festzustellen, weshalb sich auch vermehrt bereits Geimpfte anstecken. Die Auffrischimpfung in der gesamten Bevölkerung trägt mit der aufgefrischten und beschleunigten Immunreaktion dazu bei, diese Ansteckungen zu minimieren und die Virusaktivität abzubremsen. «Wir empfehlen die Auffrischimpfung vor allem für die besonders gefährdeten Personen, also über 65-Jährige sowie Personen mit schweren Vorerkrankungen», macht Pfister deutlich. «Aber auch alle anderen Personen können mit der Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten.»