02.12.2021, Medienmitteilung
Neues Lohnsystem stoesst auf breite Akzeptanz
Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, will der Regierungsrat die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren. Geplant ist ein neues Lohnsystem mit Referenzfunktionen und Einreihungsplan, die Ablösung der Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) und eine moderate Erhöhung des Ferienanspruchs. Die Lösungsvorschläge – besonders das Lohnsystem – stiessen in der externen Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Der Regierungsrat ist erfreut, dass die Vorlage in der externen Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde und nur geringfügige Anpassungen notwendig waren. Besonders das neue Lohnsystem stösst auf sehr grosse Zustimmung. Finanzdirektor Heinz Tännler erläutert: «Es hat sich ausbezahlt, dass alle Interessengruppen früh in den Prozess miteinbezogen waren.» Die Berichtsmotion der Staatswirtschaftskommission betreffend strukturelle Besoldungsüberprüfung machte den Handlungsbedarf deutlich sichtbar. Die Personalverbände und Gemeinden beteiligten sich in Anhörungen an der Ausarbeitung der breit abgestützten Lösungsvorschläge. Der Regierungsrat bedankt sich für die äusserst konstruktive Zusammenarbeit. Mit der externen Vernehmlassung konnten sich die Parteien und weitere Interessierten erstmals zu den Lösungsvorschlägen äussern. Die positiven Rückmeldungen zeigen, dass der Regierungsrat auf gutem Weg ist, das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen zu modernisieren und die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu erhalten. Heinz Tännler ergänzt: «Es hat sich gezeigt, dass wir ein ausgewogenes Gesamtpaket erarbeitet haben, da die Anzahl Einwände und Anregungen überschaubar waren. Viele davon konnten aufgenommen werden.»
Einführung eines zeitgemässen Lohnsystems
Der Regierungsrat will das bestehende Lohnsystem des Kantons modernisieren und flexibler ausgestalten. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Ziel ist es, eine transparente, glaubwürdige und nachvollziehbare Lohneinreihung und Lohnentwicklung zu ermöglichen. Wir wollen das Lohnsystem differenzierter und dynamischer machen. Gleichzeitig braucht es mehr Flexibilität in den individuellen Gehaltsentwicklungen.» Das bestehende System mit Gehaltsklassen und Funktionsgruppen soll ersetzt werden durch die Elemente Referenzfunktionen, Einreihungsplan und Lohnbänder. Die TREZ soll künftig nicht mehr separat ausgerichtet, sondern in die bestehenden Anstellungsbedingungen eingebaut werden. So ist sichergestellt, dass die Löhne weiterhin konkurrenzfähig bleiben. «Wir wollen keinen Lohnunterschied mehr zwischen neu eingetretenen Mitarbeitenden und internen Mitarbeitenden mit gleicher Erfahrung, Qualifikation und Leistungsvermögen», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest.
Erhöhung des Ferienanspruchs
Der Ferienanspruch ist im Vergleich zu anderen grossen öffentlichen und privaten Arbeitgebenden aktuell ein Schwachpunkt der Anstellungsbedingungen des Kantons Zug. Deshalb will der Regierungsrat den Ferienanspruch moderat ausbauen. Finanzdirektor Heinz Tännler erläutert: «Je nach Alterskategorie erhöhen sich die Ferien um drei bis fünf Tage.» Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Erhöhung des Ferienanspruchs auch bei den Lehrpersonen der gemeindlichen und kantonalen Schulen sinngemäss umzusetzen. Der zusätzliche Ferienanspruch wird bei den Lehrpersonen mit der Entlastung von Unterrichtslektionen berücksichtigt.
Weitere Anpassungen
Neben weiteren eher formalen Anpassungen sind bei den Lehrpersonen zwei seit längerer Zeit diskutierte Anpassungen vorgesehen. Die Kindergartenlehrpersonen sollen hinsichtlich Lohn, Pensum und Entlastung den Primarlehrpersonen gleichgestellt werden. Ebenfalls werden die Fachlehrpersonen auf der Sekundarstufe I (z. B. textiles und technisches Gestalten) den Lehrpersonen mit einem Stufendiplom der Sekundarstufe I gleichgestellt.
Neue Anstellungsbedingungen per Januar 2024
Die Vorlage «Projekt Anstellungsbedingungen: Gesetzesänderungen» ist im Kantonsrat am 16. Dezember für die Kommissionsbestellung traktandiert. Es ist vorgesehen, dass der Kantonsrat im Herbst 2022 über die Vorlage entscheidet. Die Revision der Anstellungsbedingungen bedingt grössere Anpassungen. Es ist vorgesehen, die neuen Anstellungsbedingungen per Januar 2024 in Kraft zu setzen. Dem Regierungsrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die mögliche Umsetzung sorgsam und umsichtig erfolgt.