29.06.2022, Medienmitteilung
156 / Kanton Zug: Grösserer Wohnsitzrayon für Zuger Polizei
Die Zuger Polizei will auch zukünftig attraktiv am Arbeitsplatz bleiben. Der Wohnsitzrayon für Korpsangehörige wird deshalb deutlich ausgedehnt.
Wer als Polizistin oder Polizist bei der Zuger Polizei arbeiten möchte, muss entweder im Kanton Zug oder ausserkantonal im Wohnsitzrayon wohnen, um in vernünftiger Zeit an einen Einsatzort zu gelangen. Das schreibt die Verordnung über die Festlegung des Wohnsitzrayons für Mitarbeitende der Polizei vom 18. Dezember 2007 vor. Als Rayonmittelpunkt ist darin das Polizeihauptgebäude in Zug festgelegt (§ 2 Abs. 1).
Alle Informationen zum Polizeiberuf unter zukunft-zugerpolizei.ch oder hier:
Links:
Verordnung über die Festlegung des Wohnsitzrayons für Mitarbeitende der Polizei vom 18. Dezember 2007 (Rayon-Verordnung; BGS 512.22)
Liste des Wohnsitzrayons (Anhang zur Rayon-Verordnung; BGS 512.22-A1)

Wohnsitzrayon Zuger Polizei